Ziele

Im Jahr 2010 wurde die AWISTA vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ, in weiterer Folge BMWFW bzw. BMNT), mit der Abwicklung der Gewährung sowie der Auszahlung der Investitionsförderungen nach dem Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz 2008 (WKLG) betraut.

Zentrales Ziel der AWISTA ist, die optimale Abwicklung der Investitionsförderung gemäß WKLG und weiterer gesetzlicher Rahmenbedingungen nach den Grundsätzen der Unabhängigkeit, Objektivität, Vertraulichkeit und Effizienz zu gewährleisten.

Durch die Tätigkeit der AWISTA sollen die gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Förderungsabwicklung sowie die Erfüllung der Zielsetzungen des WKLG sichergestellt werden.

Die AWISTA ist bestrebt, eine kundenfreundliche, serviceorientierte Antragsabwicklung und Betreuung der Förderungsansuchen zu ermöglichen.

Ebenso stellt die AWISTA einen wichtigen Ansprechpartner hinsichtlich der mit den Förderungsansuchen und dem WKLG anfallenden Fragestellungen sowohl in juristischen, technischen als auch in ökonomisch-betriebswirtschaftlichen Belangen dar.

Basierend auf den von der AWISTA zur Verfügung gestellten Vorlagen, Formularen und Musterberechnungen soll dem Förderungswerber die Erstellung eines Förderungsansuchens erleichtert werden. Die Experten der AWISTA stehen zusätzlich persönlich unterstützend zur Verfügung.

Die AWISTA schließt Förderungsverträge im Namen des BM mit dem Förderungswerber ab, stellt sicher, dass die gewährten Förderungsmittel zur Auszahlung gelangen und überprüft deren widmungsgemäße Verwendung.

Partner: Imuthes


Partner: Rabel